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3. Kriegs- und Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
3.3. Rechtsprechung
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Gericht: BVerwG 6. Senat
Datum: 1982-02-01
Az: 6 C 126/80
1. Die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe setzt voraus, daß der Wehrpflichtige das Töten von Menschen durch Menschen nicht nur aus moralischen und ethischen Erwägungen mißbilligt, sondern es grundsätzlich und - abgesehen von zugespitzten Konfliktsituationen - ohne Einschränkung als sittlich verwerflich empfindet. Er muß deshalb auch in der Lage sein, das Verhalten anderer zu beurteilen, die sich nicht von seinen Erwägungen leiten lassen, auch wenn er deren Gewissensentscheidungen respektiert. [amtl. Leitsatz]
Fundstelle
BVerwGE 64, 369-374
NVwZ 1982, 675-676
Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr 126
dazu siehe Lisken NVwZ 1982, 664
dazu siehe: Kunze NVwZ 1983, 398